Steuerentlastungen in Senftenberg
Senftenberg / Zły Komorow, 26. März 2020. Es sind die Zeiten der Krise, in denen sich zeigt, wie handlungsfähig Verwaltungen und Politiker sind. Die Stadt Senftenberg agiert proaktiv und informiert über steuerliche Hilfsangebote, die Unternehmer nutzen können, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Liquidität für die Wirtschaft
Anträge auf die Herabsetzung von Steuermessbeträgen, nach denen sich die Höhe der Gewerbesteuer und der damit verbundenen Vorauszahlungen richtet, können ab sofort vereinfacht bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden.
Download!
- Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an, das auf der Webseite des Ministeriums der Finanzen und für Europa unter https://mdfe.brandenburg.de bereitgestellt werden soll.
- Außerdem finden sich alle Informationen zur Soforthilfe Corona Brandenburg
- Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer möglich
Die Stadt Senftenberg weist außerdem darauf hin, dass bei den von der Stadt erhobenen Steuern
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer sowie
- Vergnügungssteuer
Die nachweislich unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern und Abgaben stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden.
Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden sich Betroffene bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.
Update 3. August 2020:
Inzwischen wirkt die von Juli bis Dezember befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 bzw. von sieben auf fünf Prozent. Sie wird im Einzelhandel, so der Eindruck, in vielen Fällen im Grunde vollständig an den Verbraucher weitergegeben. In bestimmten Bereichen können Verbraucher jedoch in keinem Fall profitieren, so etwa bei den umsatzsteuerbefreiten Privatrechnungen von Ärzten und beim ebenfalls umsatzsteuerbefreiten Porto der Deutschen Post.
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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 26.03.2020 - 12:09Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2020 - 13:15Uhr
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