Umgang mit dem Wolf: Landräte treffen Umweltminister
Landkreis Görlitz, 22. Juni 2023. Der Wolf, einst fast ausgerottet und nun wieder heimisch in den Wäldern Deutschlands, wirft neue Fragen auf, die sich die Landkreise Görlitz und Bautzen nicht länger alleine stellen wollen. Deshalb fand am Mittwoch ein Arbeitstreffen zwischen den Landräten Dr. Stephan Meyer und Udo Witschas und dem sächsischen Umweltminister Wolfram Günther statt.
Foto: Landrat Udo Witschas und Landrat Dr. Stephan Meyer im Gespräch mit Umweltminister Wolfram Günther (v.l.) und Vertretern der Fachabteilungen zum Thema Wolf.
Bildquelle: Landratsamt Görlitz
Ein zukunftsfähiges Wolfsmanagement
Die Problematik des Umgangs mit der wachsenden Wolfsbevölkerung steht in der politischen Debatte. Dieses Treffen, das im Landratsamt Görlitz stattfand, war durch ein gemeinsames Schreiben der Landräte an den Umweltminister initiiert worden. Hierbei wurden nicht nur die möglichen Anpassungen der Wolfsmanagementverordnung und des Managementplans besprochen, sondern auch die genauen Abläufe bei möglichen Verscheuchungs- und Vergrämungsmaßnahmen. Fachvertreter der Ministeriumsabteilungen, der Landratsämter und der Fachstelle Wolf nahmen an der Diskussion teil.
Komplexität der Abläufe und fehlende Klarheit
Landrat Witschas äußerte nach dem Treffen Verständnis seitens des Ministers für das Thema und die Unzufriedenheit der Landkreise. Dennoch weist er auf die Komplexität der Situation hin: Viele Details der Abläufe und Begriffsdefinitionen seien noch unklar, was die Behörden bei geplanten Maßnahmen vor Probleme stelle. Witschas drückte aus, dass es zwar normal sein mag, wenn ein Wolf furchtlos durch Dörfer wandert, dies aber die Frage aufwirft, was in dieser Hinsicht als "normal" gilt. Die Antwort könne nicht allein aus der Sicht des Wolfes gegeben werden.
Ruf nach Rechtssicherheit und politischen Regelungen
Neben Landrat Witschas unterstreicht auch Dr. Stephan Meyer die Notwendigkeit von Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Die hohe Populationsdichte des Wolfes führe zunehmend dazu, über Maßnahmen wie Verscheuchung, Vergrämung oder sogar das Töten von Tieren zu entscheiden. Dabei besteht Bedarf an praxisgerechten Regelungen und schneller Abstimmung der Behörden untereinander. Meyer betont, dass neben dem Naturschutzrecht auch im Jagdrecht weitergehende Regelungen getroffen werden müssen, um der dicht besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft und dem Artenschutz gerecht zu werden.
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- Erstellt am 22.06.2023 - 10:58Uhr | Zuletzt geändert am 22.06.2023 - 11:08Uhr
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