Firmengründung in der Schweiz: Was ist wichtig?
Weißwasser / Běła Woda, 30. April 2020. Wer in der Schweiz lebt oder wie so viele aus dem Landkreis Görlitz in der Schweiz arbeitet oder gar dorthin ausgewandert ist, für den oder die kann es interessant sein, sich dort selbständig zu machen und eine eigene Firma zu gründen. Doch wie am besten vorgehen? Immerhin gibt es viele wichtige Details zu beachten und Vorschriften, an die man sich halten muss.
Zuerst die Formalitäten
Wer auf die deutsche Bürokratie schimpft kann in der Schweiz unter Umständen lernen, dass es noch bürokratischer geht. Eine Firma anzumelden kann hier – eine Aufenthaltserlaubnis vorausgesetzt – schon mal zwei bis vier Wochen dauern, Anmeldungen einer Personengesellschaft dauern in der Regel sogar noch länger. Außerdem müssen die meisten Firmen in das Handelsregister eingetragen werden, nur Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 100.000 Schweizer Franken (CHF) sind davon befreit. Neben dem Zeitfaktor sind weitere Kosten zu erwähnen, die bei einer Firmengründung in der Schweiz durchaus eine Rolle spielen. So sind etwa zwischen 120 und 600 CHF für die Anmeldung eines eigenen Unternehmens zu berappen. Zu beachten ist, dass es in der Schweiz neben Rechtsformen von Unternehmen, die den deutschen vergleichbar sind, weitere gibt.
Wie sieht es mit den Steuern in der Schweiz aus?
In Hinblick auf die Steuern muss man sich ebenfalls einen Überblick verschaffen – und der fällt gar nicht schlecht aus. Vertraut machen muss man sich aber mit dem von Deutschland abweichenden Steuersystem, das Bundes-, Kantonal- und Kommunalsteuern kennt. In Abhängigkeit von der Rechtsform zahlen Selbständige Einkommens- und Vermögenssteuern als natürliche Person oder Kapital- und Ertragssteuern als juristische Person.Die gesamte Steuerbelastung für Unternehmen liegt bei etwa 16 bis 25 Prozent und kann gegebenenfalls durch Steueroptimierung weiter deutlich gesenkt werden. Auch die Umsatzsteuer, die man ab einem Jahresumsat von 100.000 CHF ausweisen muss, fällt vergleichsweise moderat aus, aktuell und soweit absehbar bis Ende 2030 liegt der Normalsatz bei 7,7 Prozent, der reduzierte Satz bei 2,5 Prozent und für Beherbergungsdienstleistungen gibt es einen Sondersatz von 3,7 Prozent.
Über die Steuerpflichten informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, wird an der Bezugssteuer deutlich, die nicht in der Schweiz registrierte, ausländische Unternehmen unter einer ganzen Reihe von Bedingungen treffen kann. Wer in der Schweiz auf eigene Rechnung aktiv sein will, kann also gut beraten sein, wenn er oder sie sein Unternehmen in der Schweiz gründet.
Sozialversicherungen ebenfalls wichtig
Hat man seine Firma bzw. sein Unternehmen in der Schweiz erst einmal gegründet muss man auch die entsprechenden Sozialversicherungen anmelden und Beiträge abführen. Neben den Sozialversicherungsabgaben für sich selbst und eventuelle Mitarbeiter muss auch an die nötigen Betriebsversicherungen gedacht werden, wie sie in der Schweiz anfallen.Unter dem Strich wird deutlich: Bei den meisten Gründungsvorhaben in der Schweiz scheint eine solide Beratung im Vorfeld angezeigt – schließlich möchte wohl niemand gleich mit einem Packen von Problemen starten oder gar in das Visier von Behörden geraten. Wie in Deutschland gilt auch in der Schweiz die Devise "Mach's gleich richtig!", wenn es um den Start in die Selbständigkeit geht – das Lehrgeld sollen ruhig die anderen zahlen.



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- Erstellt am 30.04.2020 - 17:26Uhr | Zuletzt geändert am 30.04.2020 - 18:59Uhr
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