Das Verwahren von Waffen und Munition

Das Verwahren von Waffen und MunitionWeißwasser / Běła Woda, 9. März 2021. Das Verwahren von Waffen und Munition ist ein Thema, das, wie jüngst durch die Medien ging, nicht nur das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr betrifft. Weißwasser liegt inmitten ausgedehnter Wälder, wo allerdings weniger die Räuber als vielmehr die Jäger unterwegs sind – und die müssen sich neben weiteren Personengruppen mit Ihren Flinten und Patronen an das Waffengesetz (WaffG) § 36 in Verbindung mit den §§ 13 und 14 des Allgemeinen Waffengesetzes (AWaffG) halten.

Abb. oben: Romantisch, aber nicht im Sinne des deutschen Waffenrechts. Waffen gehören unter Verschluss, Punkt.
Foto: svklimkin, Pixabay License
Anzeige

Strenge Bestimmungen für Waffen und Munition gelten auch bei Funden

Strenge Bestimmungen für Waffen und Munition gelten auch bei Funden
Jäger unterlegen oft Vorurteilen, dabei sind sie doch in erster Linie für einen gesunden und ausgeglichenen Wildtierbestand zuständig. Neben der Jagd – Wildbret ist pures Biofleisch, außerdem regional und nachhaltig – sorgen sie für Lebensräume, für Salzlecken und in Notzeiten für artgerechte Fütterung. Insofern ist der Jäger eher einem Bauern vergleichbar, der ohne Stall auskommt.
Bildquelle: PublicDomainPictures, Pixabay License

Für die unterschiedlichen Kategorien von Waffen, das heißt Lang- oder Kurzwaffen, sowie für die einzelnen Waffenarten gelten verschiedene Sicherheitsklassen, die unbedingt beachtet werden müssen. Verstöße gegen das WaffG gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das WaffG treten Versicherungen nicht ein und kommen damit nicht für eventuelle Schäden auf. Ein Waffenschrank dient der Sicherheit im Unternehmen, dem Sportschützen und auch dem Jäger und schützt – darum geht es – vor missbräuchlichem Umgang mit Waffen und Munition.

Der Schlüssel eines Waffenschrankes für erlaubnispflichtige Waffen darf sich nur alleinig unter der Kontrolle des Berechtigten befinden. Für Jägerinnen und Jäger – natürlich auch für Diverse – ist im Landkreis Görlitz die untere Jagdbehörde als Teil der dreistufigen Jagdbehörden in Sachsen zuständig. Wer die Sächsische Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben möchte, muss Kenntnisse aus dem Waffenrecht, der Waffentechnik und der Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen nachweisen.

Welcher Stahlschrank für Waffen und Munition ist der Richtige?

Wer Waffen oder Munition aufbewahrt, muss sich peinlichst genau an detaillierte Vorschriften halten. Neben den erwähnten Paragrafen des WaggG und AWaffG kommt hier die Europanorm EN 1143-1 ins Spiel, die insbesondere den Widerstandsgrad eines Sicherheitsbehältnisses für Waffen definiert.

Während für erlaubnisfreie Waffen und Munition – etwa ein Sportluftgewehr, bei dem die Geschossenergie zwischen unter 7,5 Joule liegt und die zugehörigen Diabolos oder Rundkugeln als Munition – ein verschließbares Behälnis ausreicht, muss es für erlaubnispflichtige Munition mindestens ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss sein. In Waffenschränken mit Widerstandgrad 0 nach Norm EN 1143-1, die weniger als 200 Kilogramm wiegen oder vergleichbar gegen Abriss gesichert sind, dürfen Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen aufbewahrt werden, ab 200 Kilogramm bis zu zehn Kurzwaffen; bei Widerstandsgrad 1 ist die Anzahl der Waffen hingegen nicht begrenzt.

Schränke der beiden Widerstandsklassen sind auch für Munition geeignet, nur hier dürfen Waffen und Munition ohne räumliche Trennung gelagert werden. Die Munitionslagerung in einem abschließbaren Innenfach in Waffenschränken regelt das Einheitsblatt VDMA 24992 des Verbandes deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), eine Bauvorschrift, die zum Jahresende 2003 zurückgezogen wurde. Weil Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 jedoch, wenn vor dem 6. Juli 2017 erworben, noch genutzt werden, werden diese im "Merkblatt Aufbewahrung von Waffen und Munition i.S.d. WaffG" des Bundesverwaltungsamts auf Seite 4 in Bezug auf die Munitionslagerung aufgeführt.

Was ist zu tun beim Verlust von Munition?

Beim Verlust von Munition ist sofort die Polizei zu informieren. Das bedeutet natürlich auch, dass der Überblick über die Anzahl der Patronen, die gelagert werden oder die mitgeführt wurden, behalten werden muss. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, aber dennoch kann es passieren, dass Patronen aus der Tasche fallen, so geschehen einem Jäger im beim Wasserlassen im Wald. In solch einem Fall ist es gut, ganz genau zu wissen, wie viele Patronen man wann bei sich getragen hat, wie viele man also suchen muss.

Wird der Verlust erst später bemerkt und der Betroffene hat Glück, ist die Munition bereits gefunden worden und die Polizei informiert. In diesem Fall meldet sich die Polizei beim zuständigen Revierverwalter und der wiederum erkundigt sich bei seinen Jägern nach verlorengegangener Munition – die müssen dann ihre Bestände prüfen und nachzählen. Natürlich ist es ein "Das geht gar nicht!" für jeden Jäger oder auch Soldaten auf dem nahen Truppenübungsplatz Oberlausitz, Munition zu verlieren, aber es passiert halt trotzdem. Der betroffene Jäger – das kann man sich wohl vorstellen – bekommt durch diesen Zwischenfall mehr als feuchte Hände vor Sorge und Scham.

Wichtig!
Bei Fundmunition darf der Finder die Fundstelle nur markieren und muss unverzüglich die Polizei verständigen. Hintergrund: Wer erlaubnispflichtige Munition transportiert, benötigt dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis. Hat der Finder diese nicht und bringt die Munition selbst zur Polizei, begeht er eine Straftat nach dem Waffengesetz oder sogar nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Gleiches gilt übrigens für gefundene Waffen.

Kulturzuschlag:
Denn im Wald, da sind die Jäger – und nicht etwa die Räuber!

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Erstellt am 09.03.2021 - 12:27Uhr | Zuletzt geändert am 09.03.2021 - 16:34Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige