Coronavirus nun auch im Norden des Landkreises Görlitz

Coronavirus nun auch im Norden des Landkreises GörlitzWeißwasser / Běła Woda, 11. März 2020. Gestern wurde das neuartige Coronavirus (Sars-CoV-2, Covid-19 oder 2019-nCoV) bei einem Mann aus dem Raum Weißwasser nachgewiesen. Damit hat der Landkreis Görlitz den zweiten bestätigten Infektionsfall.

Symbolfoto: Anastasia Gepp, Pixabay License
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Zweiter am Coronavirus Erkrankter im Landkreis Görlitz

Einen Tag zuvor war das Coronavirus in Görlitz nachgewiesen (unter dem Link sind auch Verhaltensempfehlungen und Kontakthinweise zu finden) worden.

Am Nachmittag des 10. März 2020 war das positive Testergebnis des Mannes bekanntgeworden. Nun werden seine möglichen Kontaktpersonen ermittelt.

Verdachtsfälle

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz sind per 10. März 2020, 17 Uhr, insgesamt 18 Verdachtsfälle, die als begründet angesehen werden, gemeldet worden.

Grundlage dafür ist die am 1. Februar 2020 i Kraft getretene Verordnung (CoronaVMeldeV) über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan in China aufgetretenen neuartigen Coronavirus. Die Verordnung schreibt eine Meldung von Infektions-Verdachtsfällen nur vor, wenn diese begründet sind. Um solch einen meldepflichtigen "begründeten Verdachtsfall" handelt es sich laut Robert-Koch-Institut (RKI), wenn jemand Kontakt zu einem Infizierten hatte oder sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem der vom RKI genannten Risikogebiete afgehalten hat und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist.

Wie weiter mit dem Coronavirus?

Viren wie das Coronavirus breiten sich exponentiell aus, etwa nach dem Motto "Erst fang'se ganz langsam an, aber dann, aber dann..." Damit ernsthaft Erkrankten – dieses Risiko besteht vor allen für die Altersgruppe 65plus und für Leute mit Vorerkrankungen, die das Immunsystem schwächen – intensivmedizinisch behandelt werden können ist es wichtig, dass die nicht zu verhindernde Verbreitung des Virus möglichst langsam erfolgt. So kann am ehesten gewährleistet werden, dass die intensivmedizinischen Versorgungsmöglichkeiten (Deutschland verfügt über 28.000 Betten in der Intensivmedizin, davon 25.000 mit künstlicher Beatmung) ausreichen.

Vor diesem Hintergrund steht jeder in der Pflicht, Hygieneregeln einzuhalten, sich beispielsweise öfter die Hände zu waschen, sich in der Öffentlichkeit, etwa in Verkehrsmitteln, nicht ins Gesicht zu fassen, damit das Virus nicht über die Schleimhäute in der Körper gelangt. Dass man andere nicht anniest oder -hustet, sollte selbstverständlich sein. Wer es sonst nicht tut, sollte ein Schnupftüchlein aus Papier bevorzugen, und wer meint, auf Körperkontakt bei der Begrüßung nicht verzichtet zu können, ist mit dem "Corona-Gruß" gut beraten: Man stupst sich mit den Ellenbogengelenken an.

Update vom 8. Januar 2020:
Nachdem die zweite Pandemiewelle im Landkreis Görlitz die Sieben-Tage-Inzidenz vom 700 je 100.000 Einwohner überschritten hatte und zwischenzeitlich auf auf rund 369 – wo wegen der geringeren Testzahl an den Feiertagen zum Jahreswechsel – gesunken war, ist sie heute wieder auf über 413 geklettert. Inzwischen mehren sich die Nachrichten, dass viele an Covid-19 Erkrankte auch bei zunächst leichtem Krankheitsverlauf nach Monaten mit schweren Spätfolgen rechnen müssen, wie der Weißwasseraner Anzeiger berichtet.

Update vom 18. März 2022:
Ziemlich genau zwei Jahre nach der Veröffentlichung dieses Artikels wird die Rücknahme wesentlicher Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Pandemie diskutiert. Das war Anlass, die Dinge einmal etwas komplexer unter die Lupe zu nehmen und auch auf andere Bereiche wie etwa die multiresistenten Krankenhauskeime zu schauen. Der Malzextrakt des Artikels lautet: Hygiene ist die erste Bürgerpflicht!

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  • Quelle: red/TEB | Foto: nastya_gepp / Anastasia Gepp, Pixabay License
  • Erstellt am 11.03.2020 - 07:53Uhr | Zuletzt geändert am 18.03.2022 - 09:56Uhr
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